Die beste Fahrschule der Welt
Bei uns wirst Du von der Anmeldung bis zur Prüfung persönlich betreut. Ganz klar, denn Dein Führerschein ist unser Ziel! Auch bei unseren Veranstaltungen ist uns Persönlichkeit sehr wichtig. Wir sind bemüht Dir nicht nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu geben, sondern auch eine persönliche Betreuung von der Anmeldung bis zur Prüfung. Ganz Klar, denn dein Führerschein ist auch unser Ziel. Aus diesem Grund legen wir unsere Prioritäten nicht in die PS-Anzahl unserer Autos sondern vertrauen auf die Erfahrung unserer bestens ausgebildeten Fahrlehrer und auf anfängerfreundliche Fahrzeuge.
1955-2025 - 70 Jahre
Seit 1955 gibt es die Fahrschule Laa, damals noch unter dem Namen des 1. Besitzers „Franz Neuberger“. Im Laufe der Jahre wechselten die Fahrschulleiter bis 1979 Hr. Ing. Otto Wunderer die Leitung über mehrere Jahre wieder übernahm. Am 1. März 1994 war es dann soweit. Die Fahrschule wurde vom jetzigen Fahrschulleiter Hrn. Ing. Harald Markon übernommen und zur einer, dem guten ruf über 70 Jahre entsprechenden, aufstrebenden Fahrschule weiter ausgebaut.
Führerscheinklassen
A
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen
- Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern Eigenmasse max. 400 kg
ab 21 Jahren
Vorstufe A
- Leichtmotorräder max. 25 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,16 kW/kg
ab 18 Jahren
B
- Kraftwagen max. 8 Plätze + Lenkerplatz
- höchst zulässige Gesamtmasse max. 3500 kg
ab 18 Jahren
C
- Kraftwagen max. 8 Sitzplätze
- höchst zulässige Gesamtmasse über 3500 kg
- Sonderfahrzeuge
- Unbesetzte Omnibusse
ab 21 Jahren
Unterkl. C1
- Kraftwagen der Klasse C
- max. 7500 kg höchst zul. Gesamtmasse
ab 18 Jahren
D
- Kraftwagen mind. 8 Sitzplätzen außer Lenker
- Sonderfahrzeuge
ab 21 Jahren
B+E
- Kraftwagen der Klasse B mit anderen Anhängern als der Klasse B gezogen werden
ab 18 Jahren
C+E
- Kraftwagen der Klasse C mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden
ab 21 Jahren
C1+E
- Kraftwagen der Unterklasse C1 mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden sofern: höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers < Eigenmasse des Zugfahrz. und Summe beider hz. Gm. < 12000 kg
ab 18 Jahren
D+E
- Kraftwagen der Klasse D mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden
ab 21 Jahren
F
- Zugmaschinen (50 km/h)
- Motorkarren (50 km/h)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsm. (50 km/h)
- Einachszugmaschinen (25 km/h)
- Sonderkraftfahrzeuge
ab 16 Jahren